Wir möchten Sie darüber informieren, dass der RSPO-Vorstand die Empfehlung des Beschwerdeausschusses (CP) unterstützt hat, die Aussetzung der RSPO-Zertifizierung für die gesamte IOI-Gruppe aufzuheben.

Der CP ist davon überzeugt, dass IOI die in seiner festgelegten Bedingungen erfüllt hat Schreiben an IOI vom 14. März 2016, basierend auf den Maßnahmen, die IOI seitdem ergriffen und umgesetzt hat, siehe angehängte Tabelle 1.0.

Die Aufhebung der Suspendierung der RSPO-Zertifikate tritt am 8. August 2016 in Kraft.

Die anfängliche Aussetzung der RSPO-Zertifikate der IOI Group trat am 1. April 2016 in Kraft. Sie folgte einer Entscheidung des Beschwerdeausschusses vom 14. März und der Billigung durch den RSPO-Governors am 25. März 2016 in Bezug auf die Beschwerde gegen PT Sukses Karya Sawit , PT Berkat Nabati Sawit, PT Bumi Sawit Sejahtera, alle Tochtergesellschaften der IOI-Gruppe.

Der RSPO begrüßt die bisher erzielten guten Fortschritte bei der Lösung dieses Falls, die von beiden beteiligten Parteien bestätigt wurden eine aktuelle gemeinsame Erklärung. Der Gouverneursrat möchte jedoch klarstellen, dass die Umsetzung des Aktionsplans durch IOI einer unabhängigen Grundüberprüfung durch ein Expertenteam unterliegt. Diese Experten werden vom RSPO-Sekretariat innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum dieses Schreibens ernannt.

Die Feststellungen des unabhängigen Bodenüberprüfungsteams werden vom RSPO-CP geprüft. Der CP wird dem Board of Governors raten, die Aussetzung mit sofortiger Wirkung erneut zu verhängen, wenn das Verifizierungsteam erhebliche Fehler bei der Umsetzung der Verpflichtungen von IOI gegenüber dem RSPO feststellt, bei der Behebung von Mängeln, die überhaupt erst zur Aussetzung der Zertifizierungen von IOI geführt haben .

IOI legt weiterhin seinen vierteljährlichen Fortschrittsbericht vor, wie vom CP in seinem Schreiben vom 5. Mai 2016 angeordnet. Am Ende eines Zeitraums von 12 Monaten gibt der CP erneut eine unabhängige Bodenüberprüfung durch ein Expertenteam in Auftrag, woraufhin a Die Überprüfung der Beschwerde erfolgt durch das Gremium.

Das Gremium stellt dann fest, ob die Umsetzung des Aktionsplans zufriedenstellend ist, und legt alle anderen Bedingungen für den weiteren Fortschritt bei der Lösung der Beschwerde fest.

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