Nach der Verabschiedung der Resolution 6A16-6E am 6. November 2019 sind alle Mitglieder von RSPO-Anbauern, -Verarbeitern und -Händlern verpflichtet, ihr Torfinventar einzureichen, um dem RSPO-Sekretariat den Status der Anpflanzung und Konservierung von Torf zu melden.

Voraussetzungen für die Einreichung sind wie folgt:

  • Mitglieder, die ihr Torfinventar zuvor (im Mai 2020) eingereicht hatten, müssen den zweiten Bericht zur Aktualisierung des Torfinventars einreichen, wenn es wesentliche Änderungen in ihren Konzessionen über das gibt Google Formular.
  • Mitglieder, die ihr Torfinventar nicht eingereicht haben oder bei der ersten Einreichung eine unvollständige Einreichung hatten, müssen das Formular als erstmalige Einreichung erneut einreichen.
  • Mitglieder, die seit der letzten Einreichung keine Änderungen in Bezug auf den Status der Anpflanzung und Erhaltung von Torf hatten, müssen das Formular weiterhin für interne Dokumentationszwecke ausfüllen.
  • Mitglieder, die nach November 2019 mit Torfflächen (bepflanzt, unbepflanzt und saniert) innerhalb ihrer Konzessionen beigetreten sind, müssen ihr Torfverzeichnis deklarieren und einreichen.
  • Mitglieder, die nach November 2019 ohne Torf in ihren Konzessionen beigetreten sind, müssen das Formular ebenfalls für interne Dokumentationszwecke ausfüllen.
  • Mitglieder mit nicht angepflanzten Torfflächen (Konservierung usw.) müssen das Formular ausfüllen und werden ermutigt, eine indikative Karte und Shapefiles für interne Dokumentationszwecke bereitzustellen.

Der Berichtszeitraum läuft vom 6. November 2022 bis 5 November 2023 [zwölf (12) Monate]. Wird das vollständige Torfinventar (einschließlich Torfkarten und Shapefiles der Torfgrenzen) bis zum 5. November 2023 nicht eingereicht, wird Indikator 7.7.2 des P&C 2018 nicht eingehalten.

Leitfaden für die Berichterstattung über den Torfbestand

  • Die Einreichung muss den Status der Anpflanzung und Konservierung von Torf im November 2022 widerspiegeln.
  • Das Torfinventar wird hierüber an das RSPO-Sekretariat übermittelt Google Formular. (Hinweis: Mitglieder müssen sich bei Google anmelden, bevor sie Dateien hochladen können).
  • Mitglieder, die zuvor ihr Torfinventar (im Mai 2020) eingereicht hatten, müssen einen zweiten Bericht einreichen, wenn es wesentliche Änderungen gibt, die sich auf die Hektarfläche der auf Torf angebauten Ölpalmenflächen auswirken. Zu den wesentlichen Änderungen können unter anderem die folgenden Szenarien gehören:
  • Erwerb oder Veräußerung von Plantagen/Unternehmen mit auf Torf gepflanzter Ölpalme.
  • Sanierung von früher mit Torf bepflanzten Flächen nach Ergebnis der Entwässerungsprüfung.
  • Neue Entwicklung durch RSPOs New Planting Procedure (NPP), bei der große Flächen (kumulierte Fläche >100 ha) von Torfgebieten unter Naturschutz gestellt werden.

Zusätzliche Dokumentationsanforderungen

Gegenüber der vorherigen Ankündigung wurden einige geringfügige Änderungen an den Dokumentationsanforderungen vorgenommen. Die Änderungen spiegeln sich in den unterstrichenen Texten unten wider.

Zusätzliche Dokumente, die der Torfbestandsaufnahme beim RSPO-Sekretariat beigefügt werden müssen, umfassen:

  1. Karten des Torfgebiets, Mindestspezifikation wie folgt:
    • Kartenmaßstab 1:50,000
    • Mindestauflösung von
    • Beinhaltet Ausrichtung nach Norden (und/oder Süden, Osten und Westen)
  2. Zu den Map-Credits gehören:
    • Datenquelle (insbesondere bei thematischen Karten)
    • Name des Kartografen
    • Datum der Karte
    • Projektion der Karte (insbesondere kleinmaßstäbliche Karten)
  3. Shapefiles nur des Torfgebiets,
    • Zeigt bepflanzte Fläche an
    • Konservierung (falls vorhanden)
    • Richttiefe (optional)
    • Art des Torfs (optional)

Hinweis: Die beim RSPO-Sekretariat eingereichten Karten und Shapefiles sind nur für den internen Gebrauch bestimmt und stellen eine Mischung aus konsolidierten Torfpflanzungs- und Naturschutzgebieten dar.

Die aktualisierte Vorlage für das Torfinventar und die Leitfäden für Vorlagen können über den folgenden Link heruntergeladen werden:

Für die Peat Audit Guidance (P&C 2018) siehe bitte hier aus der vorherigen Ankündigung.

Zusätzlich zu dieser Ankündigung wird das RSPO-Sekretariat ein Webinar veranstalten, um RSPO-Erzeugermitglieder mit zusätzlichen Einblicken in diese Anforderung zu unterstützen, das eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Ausfüllen der RSPO-Torfbestandsvorlage sowie weitere Informationen enthält Informationen zu Anforderungen und Abgabefristen. Der Termin wird später bekannt gegeben.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung Klimawandel (GHG/Torf) des RSPO-Sekretariats unter [E-Mail geschützt] .

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