Auf der kürzlich abgehaltenen 9. Sitzung des RSSF-Gremiums wurde beschlossen, eine Zuweisung zur Unterstützung der HCV-Bewertung in Gebieten vorzusehen, die als Hochrisiko-HCV-Gebiete für Kleinbauerngruppen (unabhängige Kleinbauern) identifiziert wurden.

Die HCV-Bewertung ist ein Muss für die RSPO-Zertifizierung. Das Hauptproblem besteht häufig darin, sich auf das technische Know-how zur Durchführung von HCV und die finanzielle Leistungsfähigkeit von Kleinbauern zu konzentrieren, um diese Anforderung in HCV-Hochrisikogebieten umzusetzen.

In Anbetracht der begrenzten Fähigkeit des Gruppenleiters von Kleinbauern, eine vollständige HCV-Bewertung in Gebieten mit hohem Risiko durchzuführen, könnte die RSSF Mittel zuweisen, um diese Beschränkung zu überwinden, indem sie einen professionellen Dritten damit beauftragen, dies im Namen der Gruppe zu tun.

Unter solchen Umständen hat die RSSF eine Zuweisung zur Unterstützung der HCV-Bewertung für Kleinbauern auf der Grundlage der folgenden Punkte bereitgestellt:

  1. Eine anfängliche HCV-Bewertung unter Verwendung der Unified HCV Guidance for Smallholders als Richtlinie wurde durchgeführt und es gibt eindeutige Hinweise darauf, dass das Gebiet innerhalb eines Hochrisikogebiets liegt. Dies wird weiterhin die Rolle des Gruppenleiters sein.
  2. Der Gruppenmanager ist dafür verantwortlich, sich an den HCV-Assessor zu wenden, um eine vollständige HCV-Bewertung durchzuführen und einen HCV-Management- und Überwachungsplan für die Gruppe zu entwickeln.
  3. Der Antrag auf RSSF-Fondsunterstützung muss gemeinsam vom Gruppenmanager und dem HCV-Gutachter eingereicht werden.
  4. Bewerbung bei RSSF einreichen. Um einen Vorschlag einzureichen, muss dieser eindeutig angeben:
  • Zusammenfassender Bericht der anfänglichen HCV-Bewertung
  • Aufgabenstellung der HCV-Beurteilung
  • Umfang des Projekts (Größe der beteiligten Kleinbauern, Größe der betroffenen Fläche usw.)
  • Zeitplan des Projekts
  • Kosten für die Durchführung der HCV-Bewertung

     5. Die Genehmigung muss den normalen Prozess durchlaufen, dh über die RSSF-Gremiumssitzung.

     6. Sobald das Gremium den Antrag genehmigt hat, wird den Antragstellern vor der Freigabe der Mittel ein Vertrag ausgestellt.

 

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