Das Remediation and Compensation Procedure (RaCP) wurde am 16. November 2015 vom Board of Governors gebilligt. Zum Zeitpunkt der Billigung befanden sich die folgenden Anhänge noch in Vorbereitung:

  • Anhang 3: LUCA-Leitfaden
  • Anhang 4: Checkliste für die Berichterstattung über die Landnutzungsbedeckung
  • Anhang 9: Vorlage für Überwachungsberichte

Während sich Anhang 9 noch in der Entwicklung befindet, hat die Biodiversity and High Conservation Value Working Group (BHCVWG) Anhang 3 und Anhang 4 fertig gestellt. Diese Anhänge dienen als Leitfäden zur Durchführung der im Rahmen des RaCP erforderlichen LUCA.

Jeder Anhang besteht aus zwei Teilen:

Anhang 3:

  • Anhang 3: LUCA-Leitfaden
  • Anhang 3a: LUCA-Berichtsvorlage

Anhang 4:

  • Anhang 4: Checklistentabelle für die LUCA-Meldung
  • Anhang 4a: Beispiele zur Interpretation der Landbedeckung

Sie können beide Anhänge von herunterladen Zusatzmaterialien Seite. Das LUCA-Leitfadendokument (Anhang 3 und Anhang 4) tritt am 13. September 2017 in Kraft. Alle Erzeugermitglieder erhalten eine 3-monatige Übergangsfrist, um LUCA auf der Grundlage der Anhänge durchzuführen.  

Was bedeutet das für Züchter?

a) Laufende LUCAs

Erzeuger, die sich derzeit dem LUCA-Prozess unter Verwendung der vorherigen Leitlinien unterziehen, müssen Anhang 3 und Anhang 4 nicht verwenden.

b) Neue LUCAs innerhalb der Übergangszeit (13. September – 13. Dezember 2017)

Die Erzeuger können wählen, ob sie die LUCA auf der Grundlage der vorherigen Leitlinien durchführen oder die LUCA-Leitlinien (Anhang 3 und Anhang 4) übernehmen möchten.

c) Neue LUCAs nach dem 13. Dezember 2017

Ab dem 14. Dezember 2017 ist die Verwendung von Anhang 3 und Anhang 4 Alle Tauchgäste müssen eine Tauchversicherung vorweisen, und die vorherigen Leitlinien gelten als veraltet.

Bitte kontaktieren Sie [E-Mail geschützt] or [E-Mail geschützt] wenn Sie Fragen zum LUCA-Leitfaden haben.

 

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