Das Remediation and Compensation Procedure (RaCP) wurde am 16. November 2015 vom Board of Governors gebilligt. Zum Zeitpunkt der Billigung befanden sich die folgenden Anhänge noch in Vorbereitung:
- Anhang 3: LUCA-Leitfaden
- Anhang 4: Checkliste für die Berichterstattung über die Landnutzungsbedeckung
- Anhang 9: Vorlage für Überwachungsberichte
Während sich Anhang 9 noch in der Entwicklung befindet, hat die Biodiversity and High Conservation Value Working Group (BHCVWG) Anhang 3 und Anhang 4 fertig gestellt. Diese Anhänge dienen als Leitfäden zur Durchführung der im Rahmen des RaCP erforderlichen LUCA.
Jeder Anhang besteht aus zwei Teilen:
Anhang 3:
- Anhang 3: LUCA-Leitfaden
- Anhang 3a: LUCA-Berichtsvorlage
Anhang 4:
- Anhang 4: Checklistentabelle für die LUCA-Meldung
- Anhang 4a: Beispiele zur Interpretation der Landbedeckung
Sie können beide Anhänge von herunterladen Zusatzmaterialien Seite. Das LUCA-Leitfadendokument (Anhang 3 und Anhang 4) tritt am 13. September 2017 in Kraft. Alle Erzeugermitglieder erhalten eine 3-monatige Übergangsfrist, um LUCA auf der Grundlage der Anhänge durchzuführen.
Was bedeutet das für Züchter?
a) Laufende LUCAs
Erzeuger, die sich derzeit dem LUCA-Prozess unter Verwendung der vorherigen Leitlinien unterziehen, müssen Anhang 3 und Anhang 4 nicht verwenden.
b) Neue LUCAs innerhalb der Übergangszeit (13. September – 13. Dezember 2017)
Die Erzeuger können wählen, ob sie die LUCA auf der Grundlage der vorherigen Leitlinien durchführen oder die LUCA-Leitlinien (Anhang 3 und Anhang 4) übernehmen möchten.
c) Neue LUCAs nach dem 13. Dezember 2017
Ab dem 14. Dezember 2017 ist die Verwendung von Anhang 3 und Anhang 4 Alle Tauchgäste müssen eine Tauchversicherung vorweisen, und die vorherigen Leitlinien gelten als veraltet.
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