Indikator 6.2.6 der RSPO-Grundsätze und -Kriterien (P&C) 2018 verlangt, dass allen Arbeitnehmern ein menschenwürdiger existenzsichernder Lohn (DLW) gezahlt wird. Der Indikator enthielt ferner eine Verfahrensnotiz, aus der hervorgeht, dass das Sekretariat sich bemühen wird, DLW-Länder-Benchmarks für Palmöl produzierende Länder durchzuführen, in denen RSPO-Mitglieder tätig sind und für die keine Global Living Wage Coalition (GLWC)-Benchmarks existieren. Zu diesem Zweck hat der RSPO im Juni 2019 eine Anleitung zur Methode zur Berechnung eines DLW veröffentlicht. In Ermangelung von Benchmarks haben es die National Interpretation Working Groups (NIWGs) jedoch als schwierig empfunden, Indikator 6.2.6 im Kontext zu interpretieren ihrer jeweiligen nationalen Interpretation (NI) der P&C.

In Anbetracht dessen hat der Ständige Ausschuss für Standards einen Rahmen für DLW für NI entwickelt, der als vorläufige Maßnahme bei der Interpretation von Indikator 6.2.6 verwendet werden soll, bis RSPO-anerkannte DLW-Benchmarks in den jeweiligen Ländern eingeführt wurden. Diese vorläufige Maßnahme wurde am 7. November 2019 vom Vorstand des RSPO gebilligt.
In dieser Hinsicht hat RSPO eine Strategie entwickelt, die die Rationalisierung von Initiativen und Aktivitäten zum DLW-Benchmarking durch Partnerschaften mit anderen Systemen und/oder Zusammenarbeit mit anderen relevanten Interessengruppen umfasst. Die Benchmarking-Übungen werden vom RSPO-Sekretariat in Absprache mit relevanten Interessenvertretern in ihren jeweiligen Ländern geleitet.

Die vorläufige Maßnahme erfordert, dass für Länder, in denen kein existenzsichernder Lohnstandard festgelegt ist, nationale Mindestlöhne an alle Arbeitnehmer gezahlt werden, bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine vom RSPO gebilligte Benchmark für das Land vorhanden ist.

Darüber hinaus führt die Zertifizierungseinheit (UoC) eine Bewertung der geltenden Löhne und Sachleistungen durch, die Arbeitnehmern in der UoC gewährt werden, und zwar in Übereinstimmung mit der RSPO-Leitlinie zur Umsetzung eines menschenwürdigen existenzsichernden Lohns und der RSPO-Leitlinie zur Berechnung des geltenden Lohns im PDF-Format verfügbar. Ein separates Excel-Blatt, dh ein Tool zur Berechnung des Wohnwerts in der UoC, wird ebenfalls bereitgestellt, um RSPO-Mitgliedern bei ihren jeweiligen Bewertungen zu helfen. Das RSPO-Sekretariat organisiert den Aufbau von Kapazitäten, Schulungen und andere Sozialisierungsprogramme für die relevanten Interessengruppen in dieser Angelegenheit.

Für Länder, die derzeit ihre nationale Interpretation entwickeln oder entwickeln werden, ersetzt diese vorläufige Maßnahme den Text gemäß dem Verfahrenshinweis von Indikator 6.2.6 des P&C 2018.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Kamini Visvananthan unter [E-Mail geschützt] .

Anhänge:

Zwischenmaßnahme zur Umsetzung des Indikators 6.2.6 Grundsätze und Kriterien 2018

RSPO-Leitfaden zur Berechnung der geltenden Löhne

Tool zur Berechnung des Wohnwerts in der Unit of Certification (UoC) – Englisch

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