Das NPP 2015 wie am 21. Dezember 2015 angekündigt KKW 2015 gilt ab 1st Januar 2016 mit einer Nachfrist von 6 (sechs) Monaten, die am 30. Juni 2016 endete. Das bedeutet, dass NPPs, die von CBs an den RSPO ab dem 1. Juli 2016 ausgegeben werden, dem folgen KKW 2015.

Die CB reicht den endgültigen KKW-Bericht im Namen des Erzeugers (RSPO-Mitglied) innerhalb von fünf Arbeitstagen ein, wobei der Erzeuger die E-Mail kopiert. Die Benachrichtigung wird nicht auf die RSPO-Website hochgeladen, wenn sich herausstellt, dass die Einreichung unvollständig ist. Die zehn Arbeitstage, die das Sekretariat benötigt, um die NPP-Einreichung zu bearbeiten und auf die Website hochzuladen, sind nur Richtwerte und unterliegen der Vollständigkeit der Einreichung und der Aktualität des Erzeugers und/oder der CB bei der Behandlung aller vom Sekretariat aufgeworfenen Probleme.

 

  1. Sanktion, wonach neue Pflanzgebiete (die nach Januar 2010 entwickelt wurden), die den KKW-Prozess nicht durchlaufen haben, in den ersten 3 Jahren nach ihrer Zertifizierung nicht in der Lage sein werden, CPO und PK als CSPO und CSPK zu handeln. Wenn diese Bereiche Teil der zu zertifizierenden Verwaltungseinheit sind, wird das Werk während des Sanktionszeitraums als Hersteller von Massenbilanz CSPO und CSPK registriert. Die Zertifizierungsstelle muss den Status eines solchen Bereichs (ohne KKW-Einreichung) und Produktion im öffentlichen zusammenfassenden Bericht aufzeichnen und melden.

Alle NPP-Einreichungen, die von RSPO nach dem 1st Januar 2016 mit bepflanzter Fläche ohne vorherige KKW unterliegen der Sanktion. Dies muss von der Zertifizierungsstelle zum Zeitpunkt der P&C-Bewertung im öffentlichen zusammenfassenden Bericht gemeldet werden und sicherstellen, dass die Produktion in den ersten 3 Jahren des Zertifikatszeitraums von der zertifizierten Menge ausgenommen ist, die von der Mühle beansprucht wird.

  1. Für die Verwaltungseinheit, die den NPP-Prozess nicht durchlaufen hat und gleichzeitig die HCV-Bewertungsanforderung nicht erfüllt hat,
  2. Für die Verwaltungseinheit, die den NPP-Prozess nicht durchlaufen hat und gleichzeitig Elemente des RSPO P&C-Prinzips 7 (dh SEIA, FPIC, HCS) nicht erfüllt hat, wird darauf verwiesen und es wird behandelt Beschwerdeverfahren. In solchen Fällen entscheidet die Beschwerdestelle (CP) über die Sanktionen.

* Diese Sanktion gilt nicht für unabhängige Kleinbauern. 

 

Für weitere Erläuterungen zum NPP-Update und den entsprechenden Sanktionen bei Nichteinreichung wenden Sie sich bitte an Herrn Salahudin Yaacob, Technischer Direktor des RSPO ([E-Mail geschützt] ) oder Herr Jan van Driel, Leiter der Zertifizierung ([E-Mail geschützt] )

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