AUFRUF ZUR BEWERBUNG – RECHTSBERATER
Das RSPO-Sekretariat lädt alle interessierten und qualifizierten Kandidaten ein, sich für diese kurzfristige Beratung zu bewerben. Diese Beratung konzentriert sich auf eine umfassende rechtliche Bewertung zur Umsetzung der Entschließung GA15-6d: Entmutigung von beschwerten RSPO-Mitgliedern, ihre Verpflichtungen zu umgehen, indem sie ihre Mitgliedschaft verweigern oder zurückziehen.
Das Mandat für diese Beratung und die Resolution GA15-6d können über den unten stehenden Link heruntergeladen werden.
Alle Bewerbungen müssen per E-Mail an gesendet werden [E-Mail geschützt] by 29. MÄRZ 2019.