Das RSPO-Sekretariat möchte eine vorläufige Maßnahme ankündigen, um die Kontinuität der Zertifizierung für seine Mitglieder sicherzustellen. Dies bezieht sich auf den Abschnitt 2020 des Certification Systems Document (5.6.3), der von der CB verlangt, den Haftungsstatus der Verwaltungseinheit beim RSPO-Sekretariat zu überprüfen. Ausgehend von dieser Klausel darf die öffentliche Ankündigung, wenn eine Haftung besteht, erst dann erfolgen, wenn die Konzeptnotiz beim RSPO-Sekretariat eingereicht wurde.

Dennoch verzeichnet das 2015 eingeführte Remediation and Compensation Procedure (RaCP) derzeit eine Zunahme von Fällen, in denen zertifizierte Managementeinheiten, die zuvor 2014/2015 eine Nullhaftung offengelegt hatten, dies jedoch nicht anhand einer Pflanzhistorie verifiziert hatten oder andere ergänzende Informationen.

Dies führt zu Situationen, in denen potenzielle Verbindlichkeiten entstehen könnten. Dies liegt daran, dass das Unternehmen und/oder die Zertifizierungsstelle (CB) möglicherweise während der jährlichen Überwachungsaudits (oder zu jedem Zeitpunkt während des Zertifizierungsprozesses) Lieferbasen zum Geltungsbereich der Zertifizierung hinzugefügt haben. Das RSPO-Sekretariat wurde jedoch möglicherweise nicht über den Haftungsstatus für diese Lieferbasen informiert.

Dies stellt eine Herausforderung dar, wenn die Anträge auf Rezertifizierung der öffentlichen Audit-Ankündigung beim RSPO-Sekretariat eingehen, und führt zu einer potenziellen Verzögerung bei der Genehmigung der öffentlichen Bekanntmachung, was sich daher auch auf den Zertifizierungsstatus auswirken kann.

Nach Rücksprache mit dem Standards Standing Committee (SSC) wurde beschlossen, dass:

  • Die Biodiversity High Conservation Value Working Group (BHCVWG) wird innerhalb von drei Monaten (bis Ende September 2021) einen Protokollvorschlag entwickeln, um dieses Problem anzugehen, der dem SSC zur Genehmigung vorgelegt wird.
  • Das Assurance Standing Committee (ASC) wird eine vorläufige Maßnahme treffen, während das Protokoll entwickelt und genehmigt wird.

RSPO versteht die Schwierigkeiten, mit denen das Unternehmen möglicherweise konfrontiert ist, um sicherzustellen, dass alle Offenlegungen sofort aktualisiert werden. Daher lauten die vom ASC gebilligten vorläufigen Maßnahmen wie folgt:

Szenario

Beschreibung

Einstweilige Maßnahmen

Szenario 1

Zertifizierte Zertifizierungseinheit (UoC) und keine Änderung des Umfangs der Offenlegung, die dem RSPO-Sekretariat vorgelegt wurde.

Alle Angaben stimmen überein; zB Name der Versorgungsbasen, Gesamtfläche Hektar.

Status Quo. Kann mit der Rezertifizierung fortfahren.

Szenario 2

Certified Unit of Certification (UoC) und kann möglicherweise eine nicht deklarierte Haftung innerhalb der zertifizierten Einheit haben.

Diskrepanz bei der Dokumentenprüfung der öffentlichen Audit-Ankündigung festgestellt. Unstimmigkeiten zwischen Prüfungsumfang, RaCP-Aufzeichnungen und der zur Rezertifizierung eingereichten Ankündigung der öffentlichen Prüfung.

Zuvor zertifizierte Zertifizierungseinheiten (UoC) können mit der Rezertifizierung fortfahren, unter der Bedingung, dass die betroffenen UoCs das Problem gemäß dem von der BHCVWG zu entwickelnden Protokoll lösen.

Es sollten keine NCs und OFIs erhoben werden, aber CBs müssen die Informationen beim RSPO-Sekretariat registrieren und ihren Status vor dem nächsten Audit verfolgen.

Szenario 3

Zertifizierte Zertifizierungseinheiten (UoC), die zusätzliche Bereiche/Umfang des Audits (während ASA oder RC) und Inkonsistenzen in der Dokumentation aufweisen; dh zwischen Prüfungsumfang, RaCP-Aufzeichnungen und der zur Rezertifizierung eingereichten öffentlichen Prüfungsankündigung.

Die zusätzlichen Bereiche sind vom Umfang der Rezertifizierung auszuschließen, bis der RaCP-Prozess (falls zutreffend) für die zusätzlichen Bereiche abgeschlossen ist.

Diese Aktualisierung gilt für alle zuvor zertifizierten Verwaltungseinheiten sowie für Verwaltungseinheiten, die Teil des zeitgebundenen Plans des Unternehmens sind. Wir empfehlen jedoch, dass RSPO-Mitglieder die Informationen ihrer Managementeinheit regelmäßig aktualisieren, da dies dazu beitragen würde, ein effizienteres Überprüfungsmodell zu erleichtern und den Rezertifizierungsprozess für alle bestehenden zertifizierten Mitglieder zu vereinfachen.

Bei Fragen oder weiteren Erläuterungen wenden Sie sich bitte an [E-Mail geschützt]

Erhalten Sie Beteiligte

Egal, ob Sie eine Einzelperson oder eine Organisation sind, Sie können der globalen Partnerschaft beitreten, um Palmöl nachhaltig zu machen.

Als Einzelner

Setzen Sie sich für nachhaltiges Palmöl ein. Erfahren Sie, wie Sie Marken und Unternehmen beeinflussen können.

Mehr zu Einzelaktionen

Als Kleinbauer

Entdecken Sie, wie der Einsatz nachhaltiger Anbaumethoden durch die RSPO-Zertifizierung Ihren Ertrag und mehr steigern kann.

Mehr zum Einfluss von Kleinbauern

Als Organisation

Reduzieren Sie negative soziale und ökologische Auswirkungen durch die Produktion und Beschaffung von zertifiziert nachhaltigem Palmöl.

Mehr zum Organisationseinfluss

Als ein MItglied

Greifen Sie schnell auf Ressourcen, Neuigkeiten und Inhalte zu, die für Sie wichtig sind.

Mehr zu Mitgliederinhalten