Das RSPO-Sekretariat hat kürzlich eine veröffentlicht Ankündigung bezüglich der Genehmigung des aktualisierten Notfall-RSPO-Auditverfahrens (Version 2) durch den Ständigen Prüfungsausschuss am 22. Oktober 2021.
Wie in der Ankündigung angegeben, wurde den Zertifizierungsstellen (CBs) und RSPO-Mitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, beides zu verwenden Version 1 (vom 25) bzw Version 2 (vom 22. Okt. 2021) ab dem 23. Okt. 2021 bis zur weiteren Ankündigung durch das RSPO-Sekretariat.
Hiermit möchten wir alle darüber informieren, dass das Notfall-RSPO-Auditverfahren (Version 2) ab dem Beginn vollständig in Kraft treten wird 11. April 2022 für die CB- und RSPO-Mitglieder, die planen, während höherer Gewalt ein Audit durchzuführen. Ab diesem Datum gilt Version 1 nicht mehr für die Verwendung durch die CBs und RSPO-Mitglieder.
Das RSPO-Sekretariat verwaltet den Übergang zu dieser überarbeiteten Version des RSPO-Auditverfahrens, insbesondere bei der Kommunikation seiner Anwendung an Mitglieder und Interessengruppen sowie bei der Sicherstellung seiner einheitlichen Auslegung und Umsetzung durch die Zertifizierungsstellen.
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