Angesichts des beispiellosen Ausmaßes und der Auswirkungen der globalen Pandemie des Coronavirus (COVID-19) hat das RSPO-Sekretariat die Auswirkungen des Ausbruchs auf Vor-Ort-Audits für die RSPO-Lieferkettenzertifizierung (SCC) und die RSPO-Prinzipien und -Kriterien (P&C) überwacht. In Anbetracht der Schwere des Ausbruchs hat das RSPO-Sekretariat unter Gewährleistung der Glaubwürdigkeit des RSPO-Zertifizierungssystems ein vorübergehendes Auditverfahren beschlossen, das von allen RSPO-akkreditierten Zertifizierungsstellen (CBs) für alle RSPO-P&C und RSPO-SCC durchgeführt werden soll Audits.
Für Audits RSPO P&C-Audits:
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Erstzertifizierungsaudits müssen in voller Übereinstimmung mit den RSPO P&C-Anforderungen durchgeführt werden und sollten daher vor Ort durchgeführt werden. Erstzertifizierungsaudits dürfen NICHT aus der Ferne durchgeführt werden.
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Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits können teilweise durch eine Kombination aus Remote- und Vor-Ort-Audits durchgeführt werden. Das Remote-Audit dient als Grundlage für die Verlängerung der bestehenden Lizenz um weitere drei Monate.
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Sobald die Reisebeschränkung aufgehoben wurde, muss die CB ein Audit vor Ort durchführen und den Auditprozess gemäß dem aktuellen Verfahren abschließen.
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Das RSPO-Sekretariat hat den Zertifizierungsstellen Anleitungen zur Durchführung des Remote-Audits gegeben.
Für RSPO SCC-Zertifizierungsaudits:
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Eine Zertifizierungsstelle entscheidet, ob ein Vor-Ort- oder Remote-Audit durchgeführt werden soll.
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Wenn ein Remote-Audit durchgeführt wird, muss die CB relevante Nachweise über die Einschränkungen führen, die sie daran hindern, zu reisen und das Vor-Ort-Audit durchzuführen. Diese Bestimmung gilt für die Audits der Lieferkette, die Erstzertifizierungs-, Jahresüberwachungs- oder Rezertifizierungsaudits abdecken.
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Bei einem Remote-Audit muss die Prüfung von Dokumentationen (z. B. Kauf und Verkauf der zertifizierten Materialien) gemäß den Anforderungen des RSPO-Lieferkettenstandards durchgeführt werden
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Die CBs müssen vor Ablauf der Lizenz einen Antrag auf Lizenzverlängerung einreichen, wenn das Remote-Audit nach Ablauf der RSPO-PalmTrace-Lizenz durchgeführt wird.
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Das Remote-Audit wird als Grundlage für die Einreichung einer neuen Lizenz im RSPO-Palmtrace verwendet.
Ab sofort gilt dieses befristete Prüfverfahren bis zur Aufhebung der Reisebeschränkungen und Vorkehrungen. Von Zeit zu Zeit kann das RSPO-Sekretariat eine neue Anleitung oder Richtlinie herausgeben und wird die Mitglieder entsprechend informieren.
Bitte zögern Sie nicht, uns unter zu kontaktieren [E-Mail geschützt] sollten Sie diesbezüglich Fragen oder Bedenken haben.