Entschließung GA15-6F, die sich auf den Vorschlag bezieht, Kleinbauern von der „sofortigen Suspendierung“ auszunehmen, wie in Unterabschnitt 4.9.4 des RSPO-Zertifizierungssystems für Prinzipien und Kriterien 2017 angegeben. Der Unterabschnitt 4.9.4 des RSPO-Zertifizierungssystemdokuments (verfügbar unter https://rspo.org/key-documents/certification/rspo-certification-systems) erklärte: „Wenn bei einem jährlichen Überwachungsaudit oder einem Rezertifizierungsaudit fünf oder mehr schwerwiegende Nichteinhaltungen innerhalb eines Grundsatzes festgestellt werden, führt dies zur sofortigen Aussetzung der RSPO-Zertifizierung.“

Mit der Verabschiedung dieses Beschlusses möchte das RSPO-Sekretariat daher mit sofortiger Wirkung ankündigen, dass Unterabschnitt 4.9.4 des RSPO-Zertifizierungssystemdokuments nicht für die Prüfung unabhängiger Kleinbauern gilt, bis der neue Standard für Kleinbauern gebilligt und implementiert ist.

Für bestehende unabhängige Kleinbauerngruppen, die aufgrund dieser Anforderung suspendiert wurden, wird die Zertifizierungsstelle die Suspendierung unverzüglich aufheben.

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