Neue Ankündigung auf C7.8

Um die Umsetzung neuer Elemente zu erleichtern, die in Prinzip 7 des RSPO P&C 2013 eingeführt wurden, gab das RSPO-Sekretariat bekannt, dass die Anforderungen unter Kriterium 7.8 ab dem 1. August 2014 gemeldet werden sollen erlaubt worden. Für Neuanpflanzungen, bei denen das NPP ab dem 1. Januar 2015 eingereicht wird, ist die Einhaltung von C7.8 obligatorisch. In der Zwischenzeit wird die Einreichung nach wie vor dringend empfohlen. Der Nachweis der Konformität wird gleichzeitig mit dem NPP-Bericht ein Nachweis der Einreichung des Berichts in Bezug auf C7.8 sein.

Die öffentliche Berichterstattung über die Anforderungen gemäß Kriterium 7.8 bleibt bis zum 31. Dezember 2016 freiwillig. Anforderungen gemäß Kriterium 7.8 werden dem RSPO-Sekretariat separat als eigenständiges Dokument gleichzeitig mit dem Standard-KKW-Bericht gemeldet. Es wird nicht auf die RSPO-Website hochgeladen. Jedoch wird es, wie unter den RSPO P&C gefordert, der ERWG zur Verfügung gestellt. Ab dem 1. Januar 2017, wenn die öffentliche Berichterstattung verpflichtend wird, werden die Anforderungen nach Kriterium 7.8 zusammen mit dem Standard-KKW-Bericht veröffentlicht.
 
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