Um die Umsetzung neuer Elemente, die in Prinzip 7 des RSPO P&C 2013 eingeführt wurden, und auf Empfehlung der ERWG zu erleichtern, hat der RSPO-Vorstand das Umsetzungsdatum des 1. August 2014 für die Einhaltung dieser neuen Elemente genehmigt. Dies bedeutet effektiv Folgendes:

  1. Neuanpflanzungsverfahren (NPP)-Einreichungen nach dem 1. August 2014 müssen die Anforderungen von Kriterium 7.8 des RSPO P&C 2013 enthalten. Die Erfüllung von Kriterium 7.8 ist optional für NPPs, die am oder vor dem 1. August 2014 eingereicht wurden. 
  2. Für KKW, die zwischen dem 1. Mai 2013 und dem 1. August 2014 eingereicht wurden, ist die Einbeziehung einer Landnutzungsänderungsanalyse (LUC) (siehe Indikator 7.3.2) in die HCV-Bewertung optional. Allerdings muss bis zum abschließenden Zertifizierungsaudit, bei dem die optionale LUC-Analyse durchgeführt wurde, eine LUC-Analyse für die oben genannten KKW-Bereiche vorgelegt werden. Für NPPs, die nach dem 1. August 2014 eingereicht werden, muss eine LUC-Analyse in die HCV-Bewertung aufgenommen werden. Darüber hinaus muss gemäß den stufenweisen Umsetzungsanforderungen der RSPO-Sanierungs- und Entschädigungsverfahren bis Ende September 2005 eine LUC-Analyse für alle seit 2014 geräumten Flächen ohne vorherige HCV-Bewertung eingereicht werden.

 

Die öffentliche Berichterstattung zu C7.8 bleibt bis zum 31. Dezember 2016 freiwillig, wenn der Umsetzungszeitraum endet. Daher erfolgt die Berichterstattung über C7.8 als Anhang zum Standard-KKW-Bericht. Der Anhang wird nicht auf die RSPO-Website hochgeladen. Die Berichterstattung an die Arbeitsgruppe zur Emissionsreduzierung (ERWG) ist jedoch über das RSPO-Sekretariat erforderlich. Die einzige öffentlich verfügbare Erklärung im NPP in Bezug auf 7.8 wäre eine Erklärung einer Zertifizierungsstelle, die bestätigt, dass die entsprechenden Bewertungen in Übereinstimmung mit 7.8 vorgenommen wurden und dass diese Bewertungen der ERWG vorgelegt wurden. Die öffentliche Berichterstattung ist ab dem 1. Januar 2017 erforderlich. Den Prozessablauf zur Aufnahme von Kriterium 1 entnehmen Sie bitte Abbildung 7.8.

Es kann Situationen geben, in denen mildernde Umstände die Aufnahme von C7.8 als Teil der NPP-Einreichung innerhalb der festgelegten Frist nicht zulassen. RSPO könnte Vorschläge zur Aufnahme von C7.8-Einreichungen zu einem späteren Zeitpunkt akzeptieren, vorausgesetzt, es gibt einen herausfordernden zeitgebundenen Plan, um diese Anforderung zu erfüllen. Diese Flexibilität wird jedoch ab dem 1. Januar 2015 eingestellt.

Prozess- und Aktionsschritte für die Aufnahme von Kriterium 7.8 in die RSPO-NPP-Einreichung 

Wie von der Emissionsreduktions-Arbeitsgruppe empfohlen, dienen die in Tabelle 1 aufgeführten Anforderungen als obligatorischer Zusatz zur aktuellen RSPO-KKW-Einreichung. Es berücksichtigt die neuen Anforderungen des Kriteriums 7.8, das im RSPO P&C 2013 eingeführt wurde. Die Einreichung der Anforderungen gemäß Kriterium 7.8 wird nach dem 1. August 2014 obligatorisch.

Die öffentliche Berichterstattung über die Anforderungen gemäß Kriterium 7.8 bleibt bis zum 31. Dezember 2016 freiwillig. Während dieser Zeit werden die Anforderungen gemäß Kriterium 7.8 dem RSPO als Anhang zum Standard-KKW-Bericht gemeldet. Es wird nicht auf die RSPO-Website hochgeladen. Jedoch wird es, wie unter den RSPO P&C vorgeschrieben, der Arbeitsgruppe zur Emissionsreduzierung zur Verfügung gestellt. Ab dem 1. Januar 2017, wenn die öffentliche Berichterstattung verpflichtend wird, werden die Anforderungen nach Kriterium 7.8 zusammen mit dem Standard-KKW-Bericht veröffentlicht.

Tabelle 1: Detaillierte Prozess- und Aktionsschritte für die Aufnahme von Kriterium 7.8 in die RSPO-KKW-Einreichungen

1. Folgenabschätzungen

Aktivitäten Detaillierte Handlungsschritte Notizen
Führen Sie eine Kohlenstoffbewertung durch, um alle Kohlenstoffbestände im vorgeschlagenen Entwicklungsgebiet zu identifizieren und zu schätzen; und Durchführung einer Bewertung der Treibhausgasemissionen, um die wichtigsten potenziellen Quellen und Senken von Emissionen im Entwicklungsgebiet zu identifizieren und abzuschätzen. (siehe RSPO-Kriterium 7.8) Das Unternehmen ernennt kompetente Gutachter Die Kohlenstoffbewertung folgt dem RSPO-Kohlenstoffbewertungstool.

Andere Werkzeuge und Methoden können verwendet werden. Das RSPO-PalmGHG-Tool oder ein vom RSPO anerkanntes Äquivalent wird verwendet, um zukünftige THG-Emissionen aus der Neuentwicklung unter Verwendung von Informationen aus der Kohlenstoffbewertung abzuschätzen. Wenn alternative Tools verwendet werden, muss das Unternehmen die Gleichwertigkeit mit dem RSPO nachweisen.

Das Verfahren gilt nur für Neuanpflanzungen, bei denen das KKW nach dem 1. August 2014 bei RSPO eingereicht wird

 

2. Planen Sie, die Netto-THG-Emissionen zu minimieren

Aktivitäten Detaillierte Handlungsschritte
Die Ergebnisse der Boden-, Kohlenstoff- und THG-Bewertungen werden in die Planung und das Management für die Neuanpflanzungen und die damit verbundene Entwicklung einbezogen, die:

  • minimiert die Netto-THG-Emissionen aus der Entwicklung auf eine Weise, die die Vermeidung von Landgebieten mit hohen Kohlenstoffvorräten berücksichtigt und/oder maximiert die Sequestrierungsoptionen (siehe RSPO-Kriterium 7.8).
  • vermeidet extensives Pflanzen auf steilem Gelände und/oder grenzwertigen und zerbrechlichen Böden einschließlich Torf und sorgt für eine angemessene Bewirtschaftung dieser Böden, um sie vor nachteiligen Auswirkungen zu schützen (siehe RSPO-Kriterien 4.3 und 7.4)
Entwickeln Sie auf der Grundlage der Ergebnisse der Kohlenstoffbewertung und der Bewertung der Netto-THG-Emissionen einen Plan, der die Netto-THG-Emissionen der Entwicklung minimiert und der mindestens Folgendes umfasst:

  • Vermeidung von Rodungsgebieten mit hohem Kohlenstoffbestand
  • Verbesserung der Kohlenstoffbindung in neuen Pflanzgebieten
  • Vermeidung extensiver Anpflanzungen auf Torf (siehe RSPO-Kriterium 7.4)
  • Bewirtschaftung von Torfböden zur Minimierung von Setzung und Oxidation (siehe RSPO-Kriterium 4.3)
  • Minimierung von THG-Emissionen basierend auf dem vorgeschlagenen Managementregime wie Düngemittel, Inputs und Nutzung fossiler Energie (prognostiziert über die Länge des Erntezyklus)
  • Einführung von Managementpraktiken für niedrige Emissionen auf Werksebene wie POME-Management, effiziente Kessel usw

Verwenden Sie das RSPO-PalmGHG-Tool oder ein von RSPO anerkanntes Äquivalent, um die Auswirkungen der oben genannten Managementmaßnahmen auf die Netto-THG-Emissionen der Entwicklung abzuschätzen Management- und Minderungsplan

3. Überprüfung

Aktivitäten Detaillierte Handlungsschritte
Lassen Sie sich von einer akkreditierten RSPO-Zertifizierungsstelle schriftlich bestätigen, dass der Bewertungsprozess und der Inhalt des Plans umfassend, von professioneller Qualität und in Übereinstimmung mit den relevanten RSPO-Prinzipien, -Kriterien und -Indikatoren sind. Der Erzeuger hat die Möglichkeit, eine solche Überprüfung entweder auf der Grundlage eines Dokumentationsaudits durch die Zertifizierungsstelle oder eines Feldaudits durch die Zertifizierungsstelle zu beantragen. Die Verifizierungserklärung sollte in den öffentlichen Hauptbericht des KKW aufgenommen werden. Während der Bewertungsbericht und die Ergebnisse nicht veröffentlicht werden. Der KKW-Bericht sollte angeben, dass die COXNUMX-Bewertung, die THG-Bewertung und die Pläne zur THG-Minimierung durchgeführt und abgeschlossen wurden.

Reporting

Aktivitäten Detaillierte Handlungsschritte Notizen
Reichen Sie Kopien der COXNUMX- und THG-Bewertungen, des Emissionsminimierungsplans und der CB-Verifizierungsdokumentation zusammen mit der KKW-Dokumentation beim RSPO ein. Vor dem 31. Dezember 2016: Das Unternehmen bezieht sich auf den „Carbon Assessment Tool for New Oil Palm Plantings Report – Version June 2014“* und reicht die vorgeschlagene Methodik zur Kohlenstoffbewertung über das RSPO-Sekretariat bei der ERWG zur Überprüfung und Billigung ein. Bewertungen werden durchgeführt und gemeldet die ERWG. Das Format für die Berichterstattung an den RSPO ist im „Carbon Assessment Tool for New Oil Palm Plantings Report – Version June 2014“* angegeben. Vor dem 31. Dezember 2016 können CO2014- und THG-Bewertungen vertraulich beim RSPO eingereicht werden. Es ist jedoch wünschenswert, dass sie auch veröffentlicht werden. Das Format für die Berichterstattung an den RSPO ist im „Carbon Assessment Tool for New Oil Palm Plantings Report – Version June XNUMX“* angegeben.

*Der Bericht „Kohlenstoffbewertungstool für neue Ölpalmenpflanzungen“ wird während der Umsetzungsphase, die am 31. Dezember 2016 endet, einer regelmäßigen Überprüfung durch die ERWG unterzogen. Unternehmen und Zertifizierungsstellen sollten sich immer auf die RSPO-Website beziehen, um die neueste Version des Berichts zu erhalten.

 

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