RSPO-Prinzipien und -Kriterien definieren den Rahmen einer nachhaltigen Palmölproduktion. Die Kriterien 5.2 und 7.3 erfordern, dass die zertifizierte Plantageneinheit das Gebiet mit einem oder mehreren hohen Erhaltungswerten identifiziert, bewirtschaftet und überwacht. Darüber hinaus legen die Neuanpflanzungsverfahren des RSPO klar fest, dass alle Neuanpflanzungen ab dem 1. Januar 2010 eine umfassende und partizipative unabhängige Sozial- und Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen müssen, gefolgt von der Erstellung des Umsetzungsplans. Eine der einzubeziehenden Studien ist die HCV-Beurteilung, die von RSPO-registrierten HCV-Gutachtern durchgeführt wird.

Bis heute hat RSPO 74 einzelne HCV-Assessoren aus Indonesien, Malaysia, PNG und Ghana zugelassen. Gemäß den früheren RSPO-Richtlinien für HCV-Assessoren und Kunden RSPO-Mitglieder sind alle Genehmigungen nur für ein Jahr gültig.

Seit Juni 2011 ist die Registrierung von zwei Dritteln der zugelassenen Assessoren abgelaufen. Um den Verlängerungsprozess zu erleichtern, beschloss der RSPO-Vorstand im Juli 2011, die Gültigkeit aller vom RSPO zugelassenen HCV-Assessoren um weitere 6 Monate zu verlängern. Die Ablaufdaten der registrierten HCV-Assessoren werden wie folgt verlängert:

Alle HCV-Assessoren werden gebeten, den Antrag erneut beim zu stellen RSPO-Sekretariat vor dem neuen Ablaufdatum. Neue Assessoren werden ermutigt, ihre Bewerbung jederzeit einzureichen. Die Schritte zur Bewerbung und Wiederbewerbung sind wie folgt:

  • Antrag auf Bewerbung und Wiederbewerbung durch alle Assessoren: Der Antragsteller wird gebeten, Folgendes einzureichen: 1) RSPO-Checkliste für Antragsteller der RSPO-Zulassung als HCV-Gutachter; 2) Letzter Lebenslauf; 3) Relevante akademische Zeugnisse; 4) Nachweis der Teilnahme an HCV-RN-Workshops/Training/Mitgliedschaft; 5) Beispiele Ihrer Arbeit
  • Überprüfen Sie die Anwendung: Jeder neue Antrag und jeder erneute Antrag wird vom Sekretariat und den Mitgliedern der BHCV WG geprüft.
  • Entscheidung über die Annahme: Die Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung jedes Bewerbers oder Wiederbewerbers wird vor dem neuen Ablaufdatum getroffen. Jeder Bewerber oder Wiederbewerber wird über das Ergebnis seiner Bewerbung benachrichtigt.
  • Veröffentlichung einer neuen Gutachterliste: Eine neue Liste zugelassener HCV-Gutachter wird veröffentlicht und auf der RSPO-Website veröffentlicht.

Die neue Zulassung gilt für 3 Jahre und wird nach 3 Jahren überprüft. Die Vorstandsmitglieder haben auch entschieden, dass die formelle Beschwerde aller zugelassenen HCV-Gutachter von der Arbeitsgruppe „Biodiversität und hoher Erhaltungswert“ (BHCV WG) bewertet wird. Die Entscheidung der BHCV WG wird dann auf der RSPO-Website veröffentlicht. 

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