BEKANNTGABE AM 8TH GENERALVERSAMMLUNG (GA8) DER RSPO-MITGLIEDER
AUFRUF FÜR NOMINIERUNGEN FÜR WAHLEN DES VORSTANDS; AUFRUF FÜR ENTSCHLIESSUNGEN UND EINLADUNG ZUR ANMELDUNG FÜR DIE 8. RSPO-GENERALVERSAMMLUNG
Liebe RSPO-Mitglieder,
Zur Wiedereinberufung des 8th Generalversammlung der Mitglieder des Runden Tisches für nachhaltiges Palmöl (RSPO) und der am 12. Januar 2012 verteilten Ankündigung wird der RSPO seine 8. Generalversammlung (GA8) der Mitglieder abhalten am:
Datum: Donnerstag, 8. März 2012
Uhrzeit: 2.00:XNUMX Uhr
Ort: Crowne Plaza Mutiara Hotel, Kuala Lumpur, Malaysia
In Übereinstimmung mit den RSPO-Statuten (Artikel 11) und Zusatzbestimmungen (Artikel 5.1, 5.2, 5.3 und 5.4) werden RSPO-Mitglieder nun aufgefordert, Folgendes einzureichen:
- Registrierung der Teilnahme an der 8. RSPO-Generalversammlung
- Nominierungen (einschließlich Selbstnominierungen) von Kandidaten für den RSPO-Vorstand
- Vorschläge/Beschlüsse zur Prüfung und Billigung durch die Generalversammlung
Die Details und Erläuterungen sind wie folgt:
1. ANMELDUNG ZUR TEILNAHME AN DER 8. RSPO-GENERALVERSAMMLUNG:
Wir ermutigen alle ordentlichen Mitglieder, sich so schnell wie möglich für die GA8 anzumelden. Die Anmeldung kann online unter erfolgen www.ga8.rspo.org
Wir möchten diese Gelegenheit auch nutzen, um Sie daran zu erinnern, Ihren Mitgliedsbeitrag vor der GA8 zu begleichen.
Eine formelle Einladung zur Generalversammlung wird zusammen mit dem Vollmachtsformular (für diejenigen, die nicht an der GA8 teilnehmen können) mindestens 21 Tage vor der GA8 (16. Februar 2012) an die Mitglieder des RSPO gesandt.
2. NOMINIERUNGEN (EINSCHLIESSLICH SELBSTNOMINIERUNGEN) VON KANDIDATEN FÜR DEN RSPO-VORSTAND:
Zur Wahl stehen folgende Ämter im GL:
1.1 Ordentliche Mitgliedschaft – Kategorie: Erzeuger
I. MPOA tritt in den Ruhestand und steht zur Wiederwahl zur Verfügung.
II. GAPKI ist aus RSPO ausgetreten und die Position für indonesische Produzenten ist derzeit vakant.
1.2 Ordentliche Mitgliedschaft – Kategorie: Verarbeiter und Händler
I. IOI – Loders Croklaan tritt in den Ruhestand und steht zur Wiederwahl zur Verfügung.
1.3 Ordentliche Mitgliedschaft – Kategorie: Konsumgüterhersteller
I. Unilever tritt in den Ruhestand und steht zur Wiederwahl zur Verfügung.
1.4 Ordentliche Mitgliedschaft – Kategorie: Einzelhändler
I. Carrefour tritt in den Ruhestand und steht zur Wiederwahl zur Verfügung.
1.5 Banken und Investoren
I. HSBC tritt in den Ruhestand und steht zur Wiederwahl zur Verfügung.
1.6 Umwelt-/Naturschutz-NGOs
I. Conservation International (CI) tritt in den Ruhestand und steht zur Wiederwahl zur Verfügung.
1.7 Soziale/Entwicklungs-NGOs
I. Oxfam tritt in den Ruhestand und steht zur Wiederwahl zur Verfügung.
Ordentliche RSPO-Mitglieder werden hiermit eingeladen, sich selbst oder einen anderen Kandidaten für die bevorstehende Wahl des RSPO-Vorstands (EB) zu nominieren. Nur normale RSPO-Mitglieder sind als Kandidaten für die EB-Position berechtigt, die ihre jeweilige Mitgliedskategorie repräsentieren.
Der EB ist in Zusammenarbeit mit dem RSPO-Generalsekretär für die allgemeine Verwaltung des RSPO verantwortlich. Der Vorstand wird mit den Mitarbeitern des Sekretariats zusammenarbeiten, um die Aktivitäten des Vereins zu besprechen und Qualität und Finanzierbarkeit zu überwachen. Gewählte EB-Mitglieder müssen bereit sein, dem RSPO die erforderliche Zeit und Ressourcen zu widmen.
Die eingereichten Nominierungen müssen Folgendes enthalten:
- Name der Organisation, Mitgliedskategorie, Mitgliedsnummer, Name des Kandidaten, Bezeichnung in der Organisation und Kontaktdaten
- Profil oder Lebensdaten des Nominierten (maximal eine A4-Seite)
Bitte senden Sie Ihre Nominierung per E-Mail an das RSPO-Sekretariat [E-Mail geschützt] oder Fax (+603 2201 4053) oder Post. Alle Nominierungen müssen das RSPO-Sekretariat bis spätestens erreichen 5:00 Uhr, Donnerstag, 9. Februar 2012 (malaysische Zeit). Bitte beachten Sie, dass eine strenge Richtlinie durchgesetzt wird, daher werden verspätete Nominierungen NICHT berücksichtigt.
3. VORSCHLÄGE/BESCHLÜSSE ZUR ÜBERPRÜFUNG UND BILLIGUNG DER GENERALVERSAMMLUNG:
In Übereinstimmung mit den Statuten und Zusatzbestimmungen des RSPO erstreckt sich dieser Aufruf auch auf Vorschläge/Entschließungen zur Prüfung durch die Generalversammlung. Damit die GV Anträge/Beschlüsse sinnvoll beraten und beschließen kann, müssen diese Vorlagen den Anforderungen genügen, die für eine ordnungsgemäße Prüfung von Anträgen innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens festgelegt sind.
Der Vorschlag muss Folgendes enthalten:
- Titel des Vorschlags und Sponsor/Befürworter (d. h. RSPO-Mitglied)
- Zusammenfassung/Hintergrund des Vorschlags (maximal eine A4-Seite)
- Informationen und/oder Kontakt, um alle Details des Vorschlags zu erhalten
Anleitung – Der Inhalt des Beschlussvorschlags sollte nicht im Widerspruch zu den RSPO-Statuten und -Zusatzbestimmungen oder den Kartellgrundsätzen stehen oder Änderungen an den Grundsätzen und Kriterien erfordern. Resolutionen sollten so formuliert sein, dass sie eine klare Ja- oder Nein-Abstimmung ermöglichen und nicht mehrere Optionen enthalten.
Bitte senden Sie Ihren Vorschlag per E-Mail an das RSPO-Sekretariat [E-Mail geschützt] oder Fax (+603 2201 4053) oder Post. Alle Einreichungen von Vorschlägen müssen das RSPO-Sekretariat bis spätestens erreichen 5:00 Uhr, Donnerstag, 9. Februar 2012 (malaysische Zeit). Bitte beachten Sie, dass eine strenge Richtlinie durchgesetzt wird, daher werden verspätete Einreichungen NICHT berücksichtigt.
Bitte beachten Sie auch, dass der Entwurf des Protokolls der GA7 auf der RSPO-Website unter veröffentlicht wurde https://rspo.org/page/543
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat unter +603 2302 1500 oder per E-Mail [E-Mail geschützt]
Danke.
Freundliche Grüße,
Darrel Weber
Generalsekretärin
RSPO-Sekretariat