Das RSPO-Sekretariat hat am 15. November 2016 eine Erklärung abgegeben, in der es die Ratifizierung von Resolution 6f auf der jüngsten Generalversammlung in Bangkok ankündigte. Die Entschließung forderte einen Aufschub von den New Planting Procedures (NPP) für alle Kleinbauern – unabhängig, Scheme oder assoziiert – bis eine Überprüfung des aktualisierten NPP-Leitfadens innerhalb von 6 Monaten nach der Ankündigung abgeschlossen ist.
Seitdem wurde das RSPO-Sekretariat gebeten, eine vorläufige Anleitung zur Umsetzungsmethodik der Resolution in bestimmten Situationen zu entwickeln.
Unter normalen Umständen muss der Zertifizierungsprozess für einen Kleinbauern den Gruppenzertifizierungsstandard und/oder alle Anforderungen von P&C 2013 erfüllen, wobei Neuanpflanzungen, die nach dem 1. Januar 2010 durchgeführt werden, die NPP-Anforderung erfüllen müssen.
Mit der Ratifizierung des Beschlusses 6f/2016 sind Neuanpflanzungen von Kleinbauern seit dem 10. November 2016 bis zur erneuten Bekanntgabe von der Vorlage der KKW-Unterlagen befreit.
Ungeachtet dessen, dass Kleinbauern von der NPP-Einreichung ausgenommen sind, würde jede Kleinbauerngruppe, die sich einer Zertifizierung unterziehen möchte, weiterhin dem Grundsatz 7 des RSPO P&C 2013 unterliegen, was bedeutet, dass HCV-Bewertung, SEIA, THG-Bewertung, LUCA, Boden und Topographievermessung und FPIC sind weiterhin erforderlich.
Die Anwendung des Beschlusses ist nicht rückwirkend, was bedeutet, dass alle Entwicklungen vor dem 10. November 2016 dem NPP entsprechen müssen. Die Nichteinhaltung der NPP-Anforderung wird, wie am 21. Dezember 2015 angekündigt, zu Sanktionen führen. Bitte laden Sie das folgende Dokument für Szenarien herunter, in denen die Ausnahme als anwendbar erachtet wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an das RSPO-Sekretariat [E-Mail geschützt] or [E-Mail geschützt]