Die RSPO-Vorstandssitzung beschloss auf ihrer jüngsten Sitzung am 25. April 2013, die RSPO-Mitgliedsbeitragsstruktur für Kleinbauern zu genehmigen, die mit sofortiger Wirkung umgesetzt wird. Die Gebührenstruktur sieht wie folgt aus:
Gesamte (Produktions-)Landfläche der Kleinbauern | Gebühr für Kleinbauerngruppe |
< 1,000 ha | 250 Euro/Jahr |
1,000 bis 2,000 ha | 1,000 Euro/Jahr |
>2,000 ha | 2,000 Euro/Jahr |
Die Mitgliedschaft des Kleinbauern-Gruppenmanagers bleibt weiterhin in der Kategorie der Erzeuger. Die obige Entscheidung ist eine vorläufige Maßnahme.
Die Satzung des RSPO wird überprüft und Empfehlungen für etwaige Änderungen werden dem Vorstand auf der Generalversammlung im November 2013 zur Billigung vorgeschlagen.