Im September 2010 beantragte RSPO bei der Europäischen Kommission die formelle Anerkennung als freiwilliges System gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie für erneuerbare Energien (EU-RED).

Zusätzlich zur Kerndokumentation des RSPO-Systems enthielt die RSPO-RED-Anwendung ein Dokument „Zusätzliche Anleitung zur Einhaltung der EU-RED-Anforderungen“ (Version 1 vom Juli 2010), das es Palmölproduzenten und -verarbeitern unter bestimmten Bedingungen ermöglicht, die Anforderungen zu erfüllen in EU-RED bis April 2013 (unter Verwendung einer sogenannten „Bestandsschutzklausel“). Die zusätzlichen Leitlinien sind für die Verwendung in Verbindung mit dem bestehenden RSPO-Zertifizierungssystem konzipiert und freiwillig.

Am 14. April 2011 erhielt RSPO von der Europäischen Kommission eine formelle Antwort auf seinen Antrag, einschließlich einer Reihe von Kommentaren und Fragen. Während die Kommission den in den „Zusätzlichen Leitlinien“ verfolgten Ansatz zu unterstützen scheint, werden weitere Informationen angefordert, um sicherzustellen, dass eine Reihe detaillierter Anforderungen in der RED erfüllt werden.

Die RSPO-Arbeitsgruppe zu RED, die speziell eingerichtet wurde, um die Anerkennung des RSPO-Zertifizierungssystems zu erreichen, wird zusätzliche Informationen für die Kommission zusammenstellen und den RSPO-RED-Antrag erneut einreichen. Während der Zeitplan für den weiteren Überprüfungs- und Genehmigungsprozess etwas ungewiss ist, ist die Task Group zuversichtlich, dass die formelle Anerkennung bis Ende 2011 erreicht werden könnte.

Parallel zum oben genannten Prozess arbeitet die Task Group on RED an weiteren Vorschlägen zur EU-RED-Konformität nach April 2013, in denen sie mit der RSPO Greenhouse Gas Working Group zusammenarbeitet.

Für weitere Informationen: Ilmari Lastikka ([E-Mail geschützt] , oder +35850-4584627)

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