Das RSPO-Sekretariat hat Kenntnis davon erhalten, dass einige zertifizierte Mitglieder die im November 2021 festgelegte Frist zur Erfüllung der Anforderung nicht einhalten konnten Indikator 2.3.2 der RSPO-Prinzipien und -Kriterien 2018 (P&C), welche Staaten:

„Für alle indirekt beschafften FFB erhält die Zertifizierungseinheit von den Sammelstellen, Vertretern oder anderen Vermittlern die in Indikator 2.3.1 aufgeführten Nachweise:

  • Informationen zur Geolokalisierung von FFB-Ursprüngen

  • Nachweis der Eigentumsverhältnisse bzw. des Rechts/Anspruchs auf das Land durch den Erzeuger/Kleinbauern

  • Ggf. gültige Pflanz-/Betriebs-/Handelslizenz oder Teil einer Genossenschaft, die den An- und Verkauf von FFB erlaubt.“

In Bezug darauf heißt es in Anhang 4 der RSPO P&C 2018:

„Wenn die Zertifizierungseinheit kleinbäuerliche Lieferanten hat, ist für bestehende RSPO-zertifizierte Mühlen die Zeitanforderung zur Erfüllung dieses Kriteriums für alle ihre kleinbäuerlichen Lieferanten bis November 2021*. Für Mühlen, die noch nicht zertifiziert sind/Mühlen, die das erste Jahr der Zertifizierung anstreben, beträgt die Zeitanforderung für ihre kleinbäuerlichen Lieferanten drei Jahre ab dem ersten Zertifizierungszeitpunkt.“

*Hinweis: Der Zeitbedarf für die folgenden National Interpretations (NI) variiert je nach Endorsement-Datum durch das BoG.

  • Malaysia: drei Jahre ab 15. November 2019

  • Sierra Leone: zwei Jahre ab November 2021

  • Nicaragua: drei Jahre ab November 2021

  • Ecuador: drei Jahre ab 15. November 2021

In Anerkennung der Herausforderungen vor Ort, denen Mitglieder bei der Umsetzung von Indikator 2.3.2 gegenüberstehen, haben der Ständige RSPO-Standardausschuss und der Ständige Prüfungsausschuss Folgendes beraten und bereitgestellt Vorläufige Maßnahme als Anleitung für zertifizierte Mitglieder, um die Anforderungen zu erfüllen:

  1. Alle RSPO-zertifizierten Unternehmen, die die Anforderung bis November 2021 nicht erfüllen konnten müssen ihren Fall anmelden mit der RSPO-Zertifizierungseinheit, indem Sie eine E-Mail an senden [E-Mail geschützt] by 31. März 2022** mit dem Betreff: „Kennzeichen 2.3.2 Fallregister [Firmenname]“. Dies gilt nur für zertifizierte Unternehmen, die nach November 2021 auditiert werden.

Die E-Mail muss folgende Informationen enthalten:

  • Name der Muttergesellschaft, die die RSPO-Mitgliedsnummer besitzt

  • RSPO-Mitgliedsnummer

  • Name der zertifizierten Einheiten

  • RSPO PO_ID-Nummer

**Hinweis: Die Frist vom 31. März 2022 gilt für alle Erzeugermitglieder, die die generischen P&C 2018 im Jahr 2020/2021 eingeführt haben und die Frist vom November 2021 nicht einhalten konnten.

Für die NIs ist die Frist für die Registrierung des Falls für die Übergangszeit dieselbe (z. B. für die malaysischen NI ist die Registrierungsfrist der 15. November 2022).

  1. Sobald der Fall registriert ist, Unternehmen muss folgende Daten und Plan vorlegen an ihre jeweiligen Zertifizierungsstellen (CBs) vor dem bevorstehenden Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit in Bezug auf das Verfahren der CBs:

    • Umsetzungsfortschritt und Herausforderungen: Bericht mit Nachweisen über den Stand der Einhaltung der Gesamtzahl der indirekten FFB-Lieferanten mit Angabe der Anzahl der indirekten FFB-Lieferanten, deren Nachweise (gemäß Indikator 2.3.1) erlangt wurden und die noch zu erlangen sind.

    • Ein Stufenplan die die Maßnahmen und den voraussichtlichen Zeitplan zur vollständigen Erfüllung der Anforderung von Indikator 2.3.2 umreißt. Diese letzte Frist für die 100-prozentige Erfüllung des Indikators 2.3.2, wie im Plan angegeben, muss eingehalten werden nicht über November 2023 hinausgehen.

  2. Die CBs verwenden dann die eingereichten Daten und planen, den Fortschritt der Unternehmen bei der Erfüllung der Anforderung von Indikator 2.3.2 während der bevorstehenden Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudits zu bewerten.

  3. Die Nichterfüllung der Anforderung von Indikator 2.3.2 bis November 2023 für registrierte Fälle führt zu einer schwerwiegenden Nichteinhaltung, die von den CBs erhoben wird, was zur Aussetzung des Zertifikats führen kann.

  4. Dieser Übergangslösung ab sofort wirksam bis die nächste Überarbeitung des P&C gebilligt und auf der 20. Generalversammlung im November 2023 angenommen wird.

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