Das RSPO-Beschwerdesystem bietet ein faires, transparentes und unparteiisches Verfahren zur Behandlung von Beschwerden und Einsprüchen gegen RSPO-Mitglieder.

Angesichts der wachsenden Menge an Entscheidungen, die vom RSPO-Beschwerdeausschuss (einschließlich des Berufungsausschusses, fortschreitend unter CAP 2017) getroffen werden, ist es wichtig, dass der resultierende Wissensbestand ordnungsgemäß dokumentiert und in einer Veröffentlichung destilliert wird.

Daher ist das RSPO-Sekretariat bestrebt, einen Berater für diesen Zweck zu engagieren, basierend auf den hier verfügbaren Leistungsbeschreibungen.  

 

QUALIFIKATIONEN UND FÄHIGKEITEN

Der Berater sollte über folgende Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen:

(a) Abschluss in Rechtswissenschaften;  

(b) Mindestens 5 Jahre Erfahrung nach der Qualifikation, vorzugsweise in der Rechtspraxis/Beratung;

(c) Anspruchsvolle Entwurfsfähigkeiten;

(d) ausgezeichnete Englischkenntnisse in Wort und Schrift; und

(e) Proaktiv und unabhängig.  

Erste Beratungserfahrung in ähnlichen Projekten ist ein zusätzlicher Vorteil.

 

ANWENDUNGEN

Interessenten reichen bitte folgende Unterlagen ein [E-Mail geschützt] vor oder 17 September 2018:

(a) Lebenslauf;

(b) vorgeschlagene Gebühren; und

(c) Vorgeschlagene Methodik.  

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