Das RSPO-Beschwerdesystem bietet ein faires, transparentes und unparteiisches Verfahren zur Behandlung von Beschwerden und Einsprüchen gegen RSPO-Mitglieder.
Angesichts der wachsenden Menge an Entscheidungen, die vom RSPO-Beschwerdeausschuss (einschließlich des Berufungsausschusses, fortschreitend unter CAP 2017) getroffen werden, ist es wichtig, dass der resultierende Wissensbestand ordnungsgemäß dokumentiert und in einer Veröffentlichung destilliert wird.
Daher ist das RSPO-Sekretariat bestrebt, einen Berater für diesen Zweck zu engagieren, basierend auf den hier verfügbaren Leistungsbeschreibungen.
QUALIFIKATIONEN UND FÄHIGKEITEN
Der Berater sollte über folgende Qualifikationen und Fähigkeiten verfügen:
(a) Abschluss in Rechtswissenschaften;
(b) Mindestens 5 Jahre Erfahrung nach der Qualifikation, vorzugsweise in der Rechtspraxis/Beratung;
(c) Anspruchsvolle Entwurfsfähigkeiten;
(d) ausgezeichnete Englischkenntnisse in Wort und Schrift; und
(e) Proaktiv und unabhängig.
Erste Beratungserfahrung in ähnlichen Projekten ist ein zusätzlicher Vorteil.
ANWENDUNGEN
Interessenten reichen bitte folgende Unterlagen ein [E-Mail geschützt] vor oder 17 September 2018:
(a) Lebenslauf;
(b) vorgeschlagene Gebühren; und
(c) Vorgeschlagene Methodik.