Liebe RSPO-Mitglieder:

ANKÜNDIGUNG DATUM & ORT FÜR DEN 8TH GENERALVERSAMMLUNG

Wir beziehen uns auf das Ihnen zugestellte Memo vom 30. November 2011, in dem darauf hingewiesen wurde, dass der 8thDie Generalversammlung (GA8) wird in Kürze organisiert.

Wir möchten Ihnen mitteilen, dass der GA8 nun bestätigt wurde für:

Datum: Donnerstag, 8. März 2012

Zeit: 2.00 - 6.00 Uhr

Veranstaltungsort: Kuala Lumpur, Malaysia (genauer Ort wird noch bekannt gegeben) 

Der Zweck dieser Mitteilung ist es, unseren geschätzten Mitgliedern eine frühzeitige Planung und Planung der Teilnahme an der GA8 zu ermöglichen. Wir werden auch bald eine nachfolgende Ankündigung zum Online-Registrierungsprozess verteilen; Aufforderung zur Wahl von Vorstandsmitgliedern und Aufforderung zur Beschlussfassung. 

Bei Fragen zu diesem Thema senden Sie bitte eine E-Mail an [E-Mail geschützt]  .

„Förderung des Wachstums und der Verwendung von nachhaltigem Palmöl“

 

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ERKLÄRUNG DES VORSTANDS DES RSPO ZUR 8. GENERALVERSAMMLUNG (GA8)

30. November 2011

Die 8. Generalversammlung (GA8) für RSPO-Mitglieder sollte am 24. November um 3.00:XNUMX Uhr im Sutera Harbour Hotel, Kota Kinabalu, Sabah, Malaysia, stattfinden. Der RSPO ist offiziell in der Schweiz konstituiert und unterliegt dem Schweizer Recht (Schweizerisches Zivilgesetzbuch).

In den Statuten des RSPO heißt es: „Die Generalversammlung ist gültig konstituiert, wenn mehr als 50 % der ordentlichen Mitglieder anwesend oder vertreten sind“. Die Zahl der stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder auf Basis unserer derzeitigen Mitgliedschaft beträgt 549 Mitglieder. Allerdings nahmen nur 224 Mitglieder (weniger als 50 %) an der Versammlung am 24. November in Sabah teil und/oder waren (durch Stimmrechtsvertreter) vertreten. Da das von der Satzung vorgeschriebene Quorum nicht erreicht wurde, konnte diese Versammlung keine Generalversammlung bilden.

Auf der Sitzung vom 24. November 2011 wurde vorgeschlagen, dass ein Verfahren zur elektronischen Stimmabgabe von nicht anwesenden Mitgliedern angenommen werden könnte, und die Mehrheit der in Sabah anwesenden Mitglieder befürwortete diesen Vorschlag. Der Vorstand hat sich inzwischen jedoch rechtlich beraten lassen und bestätigt nun, dass dieser Vorschlag nicht verfassungsgemäß ist.

Vor diesem Hintergrund muss der RSPO gemäß den Statuten erneut eine 8. Generalversammlung einberufen und sich bemühen sicherzustellen, dass das erforderliche Quorum erreicht wird. Wir erwarten, dass dieses Ereignis so bald wie möglich und vernünftigerweise innerhalb der nächsten 4 Monate eintritt.

Eine Einladung zur 8. Generalversammlung wird in Kürze an alle Mitglieder versandt. Zu den Tagesordnungspunkten gehören die Präsentation des geprüften Jahresabschlusses; Bestellung von Wirtschaftsprüfern; Vorschläge für bereits beim Sekretariat eingegangene Resolutionen und alle anderen, die vor dem Datum der Generalversammlung eingegangen sind; Neuwahl von Vorstandsmitgliedern aus 7 Anspruchsgruppen; und jedes andere Geschäft.

Wir fordern alle stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder dringend auf, sicherzustellen, dass sie sich zur Stimmabgabe registrieren oder ihre Stimmrechtsvertretung bei dieser Generalversammlung abgeben.

Wir glauben, dass der jüngste Anstieg der Mitgliederzahlen mit so vielen weit und breit weltweit verteilten Mitgliedern, die zur Stärke des RSPO beigetragen haben, möglicherweise auch zu dieser Situation beigetragen hat, in der es nicht möglich war, das Quorum bei der Versammlung am 24. November zu erreichen. Nichtsdestotrotz bleibt der RSPO seiner Verfassung und dem Schutz der Rechte seiner Mitglieder uneingeschränkt verpflichtet. Wir werden sicherstellen, dass dieser Prozess so effizient wie möglich durchgeführt wird, und sind bestrebt sicherzustellen, dass eine ähnliche Situation in Zukunft nicht mehr auftritt.

Aufgrund dieser Situation bleiben der Vorstand und die Amtsträger wie vor der ursprünglich geplanten Versammlung am 24. November konstituiert und werden weiterhin im Interesse des RSPO tätig sein, bis die 8. Generalversammlung einberufen wird.

 

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