Das RSPO-Sekretariat möchte RSPO-Erzeugermitglieder und RSPO-Zertifizierungsstellen darüber informieren, dass die neue Zeitleiste zur Verwendung von RSPO PalmGHG Version 4 wurde bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Daher können Erzeuger bis dahin entweder Version 3 oder Version 4 verwenden.
Ab dem 1. Januar 2020 müssen alle Erzeuger PalmGHG Version 4 verwenden, um die Einhaltung der RSPO-Prinzipien und des Kriterienindikators 7.10.1 nachzuweisen. Darüber hinaus erfolgt die Übermittlung von Palm-GHG-Berichten an Wirtschaftsprüfer über die Online-Anwendung von Version 4.
Um den RSPO in Bezug auf Probleme im Zusammenhang mit Treibhausgasen zu erreichen, schreiben Sie bitte an [E-Mail geschützt] .