In Anerkennung der Herausforderungen, mit denen die Mitglieder bei der Umsetzung von Indikator 6.8.3 (C) konfrontiert sind, wird die folgende Übergangsmaßnahme als Leitfaden für zertifizierte Mitglieder zur Erfüllung der Anforderung vorgeschlagen:
Indikator 6.8.3 (C): Die Zertifizierungseinheit erstattet aktiven Arbeitnehmern (ab dem Datum der Annahme der RSPO-Grundsätze und -Kriterien 2024), die Anwerbungsgebühren oder damit verbundene Kosten gezahlt haben, diese zurück.
Registrierung von Fällen:
Alle Zertifizierungsstellen, die diese Anforderung nicht vollständig umsetzen können, 1. Juni 2026 Sie müssen ihren Fall bei der RSPO-Zertifizierungsstelle anmelden, indem sie ein von der RSPO verwaltetes Online-Registrierungsformular ausfüllen. (Qualtrics) bis zum 31. Mai 2026:
Dies gilt nur für Zertifizierungseinheiten, die nach dem Inkrafttreten der RSPO-Prinzipien und -Kriterien 2024 Audits unterzogen werden (Erstzertifizierung, jährliches Überwachungsaudit und Rezertifizierung).
Einreichung der Daten und des Rückzahlungsplans:
Sobald der Fall registriert ist, übermittelt die Zertifizierungseinheit ihren jeweiligen Zertifizierungsstellen (CBs) während der Vorauditphase für das Erst-, Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudit gemäß den CB-Verfahren die folgenden Unterlagen:
1. Bericht über die Umsetzung, den Fortschritt und die Herausforderungen mit Nachweisen über den Stand der Rückzahlung, einschließlich:
- Gesamtzahl der aktiven Beschäftigten zum 13. November 2024 und aller nachfolgenden Einstellungen.
- Anzahl der bereits entschädigten Arbeitnehmer und
- Anzahl der Arbeiter, denen noch die Rückzahlung aussteht.
2. Stufenweiser Rückzahlungsplan Beschreibung der Maßnahmen und des voraussichtlichen Zeitplans.
- Die endgültige Frist für die vollständige Einhaltung darf nicht überschritten werden 12 November 2026.
CB-Bewertung:
Die Zertifizierungsstellen überprüfen den Fortschritt der Zertifizierungseinheit im Hinblick auf den eingereichten Aktionsplan mithilfe der bestehenden Prüfmechanismen und stellen sicher, dass die Umsetzung planmäßig verläuft und mit den Anforderungen für die vollständige Einhaltung bis spätestens 12. November 2026 übereinstimmt.
Folgen bei Nichteinhaltung:
Die Nichterfüllung der Anforderung von Indikator 6.8.3 (C) bis zum vereinbarten endgültigen Stichtag führt zu einer schwerwiegenden Nichteinhaltung, die von den Zertifizierungsstellen geahndet wird und folgende Folgen haben kann: Aussetzung des Zertifikats.
Gültigkeitsdauer:
Diese Übergangsmaßnahme gilt vom 1. Juni 2026 bis zum 12. November 2026.
Ressourcen
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