Auf der 15. Jahreshauptversammlung (GA15) der RSPO-Mitglieder in Kota Kinabalu, Sabah, Malaysia, Auflösung GA15-6b wurde angenommen. Diese Resolution verpflichtet RSPO-Mitglieder, eine Liste ihrer Zulieferfabriken zu erstellen, sowohl RSPO-zertifizierte als auch nicht-zertifizierte Fabriken.
Einreichungsfristen:
- Für den Zeitraum Januar bis Juni (erstes Halbjahr): Die Mühlenliste muss jedes Jahr zwischen dem 1. Januar und dem 30. September eingereicht werden.
- Für den Zeitraum Juli-Dezember (zweite Hälfte): Die Mühlenliste muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. März des folgenden Jahres eingereicht werden.
In Übereinstimmung mit dem Vorstehenden empfehlen wir allen RSPO-Mitgliedern, ihre Mühlenliste so früh wie möglich nach dem oben genannten Zeitraum hochzuladen, sofern RSPO keine Änderungen mitteilt.
Verfügbare Ressourcen:
- Häufig gestellte Fragen zur Einreichung von Mühlenlisten (aktualisiert am 31. März 2021)
- Leitfaden zur Einreichung von Mühlenlisten
Wenn Sie Fragen haben oder weitere Erläuterungen benötigen, kontaktieren Sie uns bitte unter [E-Mail geschützt]
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Einreichung der Mühlenliste

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