Der Runde Tisch für Nachhaltiges Palmöl (RSPO) nimmt die schweren Überschwemmungen zur Kenntnis, die in jüngster Zeit mehrere Regionen Indonesiens, insbesondere Nord-Sumatra, West-Sumatra und Aceh, heimgesucht haben. Diese Ereignisse hatten erhebliche Auswirkungen auf die RSPO-Mitglieder, darunter Anbauer, zertifizierte Lieferkettenbetriebe und unabhängige Kleinbauern, und beeinträchtigten Betriebsabläufe, den Zugang zu Plantagen und normale Geschäftsaktivitäten.

RSPO erkennt an, dass die aktuelle Situation erhebliche Einschränkungen bei der Durchführung von Vor-Ort-Audits, einschließlich Zertifizierungs-, Überwachungs- und Rezertifizierungsaudits, mit sich bringt, da der Zugang eingeschränkt ist, Sicherheitsbedenken bestehen und die betroffenen Mitglieder und lokalen Gemeinschaften den Wiederaufbaumaßnahmen Priorität einräumen.

Angesichts dieser Umstände ist die RSPO bestrebt, pragmatisch und verantwortungsvoll zu reagieren. Die RSPO wird daher eine Übergangsmaßnahme entwickeln, die eine Fristverlängerung von maximal 12 Monaten ermöglicht.*) Um den durch die Überschwemmungen entstandenen Auswirkungen auf Audits und Zertifizierungen zu begegnen, sollen diese Maßnahmen vorübergehende Flexibilität schaffen und gleichzeitig die Integrität des RSPO-Zertifizierungssystems wahren sowie eine faire und einheitliche Behandlung betroffener Mitglieder gewährleisten. Die Fristverlängerung kann in den folgenden Szenarien gewährt werden:

Szenario 1: Die UoC-Lizenz ist abgelaufen.

Die RSPO kann auf Antrag des betroffenen Mitglieds oder der Zertifizierungsstelle eine einmonatige Fristverlängerung ab dem 24. November 2025 gewähren. Diese Fristverlängerung ermöglicht es der Zertifizierungsstelle, eine Prüfung durchzuführen. Risikobewertung um festzustellen, ob das Audit durchgeführt werden kann. Bestätigt die Risikobewertung die Durchführbarkeit des Audits, führt die Zertifizierungsstelle das Audit gemäß den geltenden Richtlinien durch. RSPO-Prüfungsverfahren für Notfallmaßnahmen gemäß den RSPO-Grundsätzen und -Kriterien (P&C) oder dem Standard für unabhängige Kleinbauern (ISH) – Version 2 or RSPO-Verfahrensrichtlinie für Notfallprüfungen gemäß dem Supply Chain Standard – Version 2Wenn die Risikobewertung ergibt, dass das Audit nicht durchgeführt werden kann, kann die Zertifizierungsstelle eine zusätzliche sechsmonatige Fristverlängerung.

Gegen Ende der verlängerten Lizenzperiode ist die Zertifizierungsstelle verpflichtet, eine weitere Risikobewertung durchzuführen, um die Durchführbarkeit des Audits neu zu prüfen. Wird das Audit als durchführbar erachtet, verfährt die Zertifizierungsstelle gemäß dem geltenden RSPO-Notfallauditverfahren. Bleibt das Audit weiterhin nicht durchführbar, kann die Zertifizierungsstelle eine letzte zusätzliche Fristverlängerung von bis zu fünf Monaten.

Szenario 2: Die UoC-Lizenz läuft innerhalb des nächsten Monats oder weniger ab.

RSPO wird eine Einmonatige Fristverlängerung auf Antrag der Zertifizierungsstelle, gültig ab 24 November 2025 Diese Erweiterung ermöglicht es der Zertifizierungsstelle, eine Risikobewertung um die Durchführbarkeit des Audits zu ermitteln. Bestätigt die Risikobewertung, dass das Audit durchgeführt werden kann, verfährt die Zertifizierungsstelle gemäß den geltenden Richtlinien. RSPO-Prüfungsverfahren für Notfallmaßnahmen gemäß den RSPO-Grundsätzen und -Kriterien (P&C) oder dem Standard für unabhängige Kleinbauern (ISH) – Version 2 or RSPO-Verfahrensrichtlinie für Notfallprüfungen gemäß dem Supply Chain Standard – Version 2Wenn die Risikobewertung ergibt, dass das Audit nicht durchgeführt werden kann, kann die Zertifizierungsstelle eine zusätzliche sechsmonatige Fristverlängerung.

Gegen Ende der verlängerten Lizenzperiode ist die Zertifizierungsstelle verpflichtet, eine weitere Risikobewertung durchzuführen, um die Durchführbarkeit des Audits neu zu prüfen. Wird das Audit als durchführbar erachtet, verfährt die Zertifizierungsstelle gemäß dem geltenden RSPO-Notfallauditverfahren. Bleibt das Audit weiterhin nicht durchführbar, kann die Zertifizierungsstelle eine letzte zusätzliche Fristverlängerung von bis zu fünf Monaten.

Szenario 3: Die UoC-Lizenz läuft in mehr als einem Monat ab.

Die Zertifizierungsstelle wird das derzeitige Verfahren fortsetzen. ohne sofortige Lizenzzeitverlängerung und ist verpflichtet, eine Risikobewertung um die Durchführbarkeit des Audits zu ermitteln. Bestätigt die Risikobewertung, dass das Audit durchgeführt werden kann, verfährt die Zertifizierungsstelle gemäß den geltenden Richtlinien. RSPO-Prüfungsverfahren für Notfallmaßnahmen gemäß den RSPO-Grundsätzen und -Kriterien (P&C) oder dem Standard für unabhängige Kleinbauern (ISH) – Version 2 or RSPO-Verfahrensrichtlinie für Notfallprüfungen gemäß dem Supply Chain Standard – Version 2Wenn die Risikobewertung ergibt, dass das Audit nicht durchgeführt werden kann, kann die Zertifizierungsstelle eine sechsmonatige Fristverlängerung.

Gegen Ende der verlängerten Lizenzperiode ist die Zertifizierungsstelle verpflichtet, eine weitere Risikobewertung durchzuführen, um die Durchführbarkeit des Audits neu zu prüfen. Wird das Audit als durchführbar erachtet, verfährt die Zertifizierungsstelle gemäß dem geltenden RSPO-Notfallauditverfahren. Bleibt das Audit weiterhin nicht durchführbar, kann die Zertifizierungsstelle eine letzte zusätzliche Fristverlängerung von bis zu sechs Monaten.

RSPO bedankt sich für die Kooperation und das Verständnis der Zertifizierungsstellen und RSPO-Mitglieder in dieser schwierigen Zeit und setzt sich weiterhin dafür ein, die von dieser Naturkatastrophe betroffenen Erzeuger und unabhängigen Kleinbauern zu unterstützen.

Für weitere Fragen zu diesen Übergangsmaßnahmen wenden Sie sich bitte an den RSPO Certification Helpdesk.

*) berechnet ab dem Jahrestag des Zertifikats.

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